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Die 19. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart unter Vorsitz von Jörg Geiger hat am gestrigen Tag einen 23-jährigen Mann wegen des sog. Goldraubs bei Ludwigsburg unter anderem wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit schwerem Raub, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren sechs Monaten verurteilt.
Ende Dezember 2011 waren bereits vier weitere Angeklagte durch die 19. Große Strafkammer verurteilt wurden, nachdem kurz zuvor das Verfahren gegen den nunmehr verurteilten Angeklagten abgetrennt worden war. Zum Verfahrensgang und dem festgestellten Sachverhalt wird ausdrücklich auf die Pressemitteilung vom 22.12.2011, welche im Archiv unseres Internetauftritts unter landgericht-stuttgart.de zu finden ist, verwiesen.
Nach den Feststellungen der Kammer war der nunmehr Angeklagte C. an der unmittelbaren Ausführung des Goldraubs beteiligt und hat sich hierbei, wie der bereits verurteilte H., als Polizist ausgegeben. Im Vorfeld hat er hiernach verschiedene Tatmittel beschafft.
Der Angeklagte hat die ihm vorgeworfene Tat bestritten.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitstrafe von 11 Jahren beantragt. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.
Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27. Februar 2012 - 19 KLs 45 Js 877/10
Klar kann man den Plan fassen das Leben einfach selber zu beenden. Zu Tode hungern und dursten geht recht einfach, selbst Pflegeheime hindern Sie nicht wirklich daran. Man wird sie evtl. sogar unterstützen und die Schmerzmittel erhöhen. Das geht abe.....
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